Hallo,
ich hab eine ziemlich knifflige Frage, die ich selbst nicht beantworten kann.
Für die Berechnung von Elterngeld ist ja Einkommen (EK) aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit relevant.
Muss ich auch EK aus nebenberuflicher Tätigkeit (Schulungstätigkeit) angeben, welche den steuerfreien Betrag von 2.100 jährlich unterschreitet? Bei der Steuererklärung musste ich's zwar angeben, blieb aber wg. Geringfügigkeit bislang als EK unberücksichtigt.
Für mich wäre es blöd wenn's zählt, weil dann nämlich Mischeinkünft vorliegen. Dann wäre der letzte Veranlagungszeitraum für beide Einkunftsarten relevant. Und das wäre für mich finanziell ungünstiger, da ich 12 Monate vor Geburt mit der nichtselbständigen Arbeit mehr verdient habe als im letzten Veranlagungszeitraum, d.h. weniger Elterngeld rauspringen würde.
Hoffe sehr auf ein paar Schlaue(re) hier !!!
lG Trolli
ich hab eine ziemlich knifflige Frage, die ich selbst nicht beantworten kann.
Für die Berechnung von Elterngeld ist ja Einkommen (EK) aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit relevant.
Muss ich auch EK aus nebenberuflicher Tätigkeit (Schulungstätigkeit) angeben, welche den steuerfreien Betrag von 2.100 jährlich unterschreitet? Bei der Steuererklärung musste ich's zwar angeben, blieb aber wg. Geringfügigkeit bislang als EK unberücksichtigt.
Für mich wäre es blöd wenn's zählt, weil dann nämlich Mischeinkünft vorliegen. Dann wäre der letzte Veranlagungszeitraum für beide Einkunftsarten relevant. Und das wäre für mich finanziell ungünstiger, da ich 12 Monate vor Geburt mit der nichtselbständigen Arbeit mehr verdient habe als im letzten Veranlagungszeitraum, d.h. weniger Elterngeld rauspringen würde.
Hoffe sehr auf ein paar Schlaue(re) hier !!!
lG Trolli