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neuer MuSchu kurz nach Ende Elternzeit - Hilfe bitte (Keine Antworten)

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Ihr Lieben,

ich gestehe, mir schwirrt der Kopf, ich weiß, hier gibt es einige, die deutlich mehr Durchblick haben als ich und ich möchte einmal ganz lieb um Hilfe bitten - gern auch per PN.

Unsere Situation:
meine Elternzeit für den Großen endet am 3.12. diesen Jahres, der MuSchu für das Baby beginnt, wenn alles so bleibt, am 26.12, also nur gut drei Wochen danach.
Eigentlich ganz leicht, aaaaber :-)

Ich mache mir Gedanken, wie ich das am besten lösen kann. Ich hatte, direkt, bevor wir von dieser SS überrascht wurden, mit meinem AG besprochen, mit wieviel Stunden ich wieder einsteige, wenn der Große im Nov. in den Kindergarten kommt.
Nun kam von meinem AG schon der Satz "das lohnt sich dann ja gar nicht mehr"... ( weiß von der SS, weil unsere ICSI - Pläne bekannt waren und ich gleich reinen Wein eingeschenkt habe nach Herzschlag, auch wg Gefährdung bei einigen Tätigkeiten)

In der letzten SS hatte ich ab der, ich glaube, 23. SSW ein Beschäftigungsverbot wg vorzeitiger Wehen. Sollte das diesmal wieder passieren, was ich natürlich nicht hoffe, dann wäre es, glaube ich, einfach, dann gälte ab dem 4.12 mein alter Vertrag wieder und auf der Basis meines alten Einkommens würde auch das MuSchugeld berechnet, Elterngeld natürlich auf Basis des letzten Jahres, ist das korrekt?
Für mich wichtig: in dem Fall läuft automatisch mein alter Arbeitsvertrag ( Vollzeit) weiter, richtig?

Wenn ich nun aber bis zum Schluß arbeiten kann, kann ich ja verstehen, daß das für meinen AG echt blöd ist, extra für mich für nur drei Wochen den Arbeitsplan umzuschmeißen, nur, damit ich gleich wieder weg bin und mit Pech vielleicht in der kurzen Zeit auch nochmal wegfalle wg Wehen oder was weiß ich...

Nun war ich am Überlegen - ich habe noch Resturlaub aus 2010, den ich durch das BV nicht nutzen konnte und der steht mir, so wie ich das verstanden habe, noch in 2013 und auch in 2014 zu.
Wenn ich den nun im Dezember verbrauchen würde, käme ich hin bis zum MuSchu, mein Arbeitsvertrag liefe auch weiter und alles würde passen, korrekt?
Aber ist das für meinen AG attraktiv? Dann muß er mich bezahlen, und ich bin im Urlaub...

Mir geht es darum, daß ich während der Elternzeit ( 3 Jahre) nur auf 400€ Basis gearbeitet habe und mir vom Treuhandbüro erklärt wurde, wenn ich nach Ende der Elternzeit nicht wieder über 400€ komme, läuft mein langjähriger Arbeitsvertrag aus, das will ich natürlich nicht.

edit: mir fällt gerade ein - gilt das denn jetzt auch, wenn das Ende der 1. EZ in eine neue SS fällt, oder läuft mein alter Vertrag dann automatisch weiter?

Ich möchte durchaus eine Lösung finden, so daß mein Vertrag weiterläuft und es auch für meinen AG möglichst gut zu handeln ist ( habe in meiner KiWu-Zeit wirklich viel gute Unterstützung bekommen und möchte ihm da jetzt keinen Klotz zwischen die Beine knallen).

Bitte entschuldigt diesen Roman, ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt, wenn noch Infos fehlen, natürlich gern!
Danke fürs Lesen, ich bin dankbar für jede Hilfe, bin auf dem Gebiet immer etwas hilflos.

LG emilysophie

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